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Rechtsprechung
   VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647   

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https://dejure.org/1997,7273
VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647 (https://dejure.org/1997,7273)
VG München, Entscheidung vom 18.11.1997 - M 1 K 96.5647 (https://dejure.org/1997,7273)
VG München, Entscheidung vom 18. November 1997 - M 1 K 96.5647 (https://dejure.org/1997,7273)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2070
  • NVwZ 1998, 876 (Ls.)
  • BauR 1998, 764
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70

    Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Diese gesetzliche Bestimmung ist die Umsetzung dessen in ein förmliches Gesetz, was über viele Jahre hinweg Obergerichte zur Anwendung des § 138 BGB in der Erscheinungsform der unzulässigen Koppelungsgeschäfte entwickelt haben (vgl. BayVGH v. 7.10.1975, BayVBl. 1976, 237; BGH v. 12.05.1972, VRSpr. 24 S. 714 [= MittBayNot 1972, 258 ]).

    Alleine dieser (objektive) Inhalt des Rechtsgeschäfts ist die Ursache seiner Nichtigkeit (vgl. BayVGH v. 7.10.1975, BayVBl. 1976, 237 (238]; BGH v. 21.11.1957 BGHZ 26, 84 [87]; BGH v. 12.5.1972, VRSpr 24, 713 [714 f.] [= MittBayNot 1972, 258 ]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89

    Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Das Koppelungsverbot ist auch bei solchen "hinkenden" Austauschverträgen zu beachten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 28.11.1991, BauR 1992, 479 ).

    Dagegen handelt es sich bei der Einvernehmenserteilung um eine konditional bestimmte Rechtsfolge, die keinen Gestaltungsspielraum zuläßt und auf die ein städtebaulicher Vertrag deswegen keinen Einfluß nehmen kann (vgl. Ernst/Zinkahn/ Bielenberg Rdnr. 42 zu § 6 BauGBMaßnG; Busse, Kooperation im Bauplanungsrecht, BayVBl. 1994, 358; OVG Rheinland-Pfalz v. 28.11.1991, BauR 1992, 479 ).

  • BVerwG, 25.11.1980 - 4 B 140.80

    Rechtmäßigkeit von Folgekostenverträgen im Baurecht - Abgrenzung "größerer"

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Es handelt sich hierbei also um eine reine Rechtsfrage, die zu entscheiden weder im Ermessen der Gemeinde steht noch ihrer Planungshoheit unterliegt (vgl. BVerwG v. 25.11.1980, NJW 1981, 1747 ).
  • OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96

    Erbschaft als einzusetzendes Vermögen

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    SächsOVG, Beschluß vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 - Aus dem Tatbestand: Der geistig und körperlich behinderte Antragsteller lebt seit dem 15.5.1995 in einem Sonderpflegeheim.
  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Alleine dieser (objektive) Inhalt des Rechtsgeschäfts ist die Ursache seiner Nichtigkeit (vgl. BayVGH v. 7.10.1975, BayVBl. 1976, 237 (238]; BGH v. 21.11.1957 BGHZ 26, 84 [87]; BGH v. 12.5.1972, VRSpr 24, 713 [714 f.] [= MittBayNot 1972, 258 ]).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Die Nichtigkeit kann sich nämlich über das unmittelbar nichtige Rechtsgeschäft hinaus auch auf solche Rechtsgeschäfte erstrecken, die mit dem nichtigen in Zusammenhang stehen; und wenn ein Dritter durch das andere Rechtsgeschäft geschädigt wird, bzw. wenn die beiden Geschäfte miteinander stehen und fallen sollten (vgl. BGH v. 17.5.1988, NJW 1989, 26 ; v. 10.1.1990, NJW-RR 1990, 442 ).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und zivilrechtlichem Vertrag sind Gegenstand und Zweck des Vertrags (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß v. 10.4.1986, GmS-OBG 1/85; BVerwGE 74, 368 /370).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Das Problem einer unzulässigen Rechtsausübung dadurch, daß derjenige, der sich auf die Nichtigkeit beruft, die Gegenleistung voll ausgenutzt hat, stellt sich in der Regel erst bei der Rückabwicklung, also bei der Anwendung der §§ 812 ff. BGB (vgl. Palandt, Rdnr. 25 vor § 812 BGB ; BVerwG v. 18.12.1973, NJW 1974, 2247 [2248]; OVG Münster v. 6.10.1977, NJW 1978, 152 ).
  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Die Nichtigkeit kann sich nämlich über das unmittelbar nichtige Rechtsgeschäft hinaus auch auf solche Rechtsgeschäfte erstrecken, die mit dem nichtigen in Zusammenhang stehen; und wenn ein Dritter durch das andere Rechtsgeschäft geschädigt wird, bzw. wenn die beiden Geschäfte miteinander stehen und fallen sollten (vgl. BGH v. 17.5.1988, NJW 1989, 26 ; v. 10.1.1990, NJW-RR 1990, 442 ).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Auszug aus VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647
    Das Problem einer unzulässigen Rechtsausübung dadurch, daß derjenige, der sich auf die Nichtigkeit beruft, die Gegenleistung voll ausgenutzt hat, stellt sich in der Regel erst bei der Rückabwicklung, also bei der Anwendung der §§ 812 ff. BGB (vgl. Palandt, Rdnr. 25 vor § 812 BGB ; BVerwG v. 18.12.1973, NJW 1974, 2247 [2248]; OVG Münster v. 6.10.1977, NJW 1978, 152 ).
  • VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288

    Gewerberecht: Förderung des örtlichen Gewerbes durch sog. Einheimischenmodelle

    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.199337(a.a.O.; vgl. auch: VG München vom 18.11.1997, NJW 1998, 2070, OLG München vom 20.1.1998, NJW 1998, 1962; Busse BayGTzeitung 1998, 147; Jäde BayVBl 1995, 282) handelt es sich um einen zivilrechtlichen Streit.
  • VG Neustadt, 08.08.2005 - 4 L 1226/05

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch Gemeinde wegen fehlendem Einvernehmen

    Insoweit ist der Prüfungsumfang identisch (vgl. BVerwG, NVwZ 1985, 566; VG München, NJW 1998, 2070, 2071; Konrad, JA 2001, 588, 589; Weidemann, VR 2000, 95).
  • VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 2517/01

    Prüfungsumfang bei der Einvernehmenserteilung

    Insoweit ist der Prüfungsumfang identisch (vgl. BVerwG, NVwZ 1985, 566; VG München, NJW 1998, 2070, 2071; Konrad, JA 2001, 588, 589; Weidemann, VR 2000, 95).
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Rechtsprechung
   VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19989
VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98.MZ (https://dejure.org/1998,19989)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.04.1998 - 7 L 613/98.MZ (https://dejure.org/1998,19989)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. April 1998 - 7 L 613/98.MZ (https://dejure.org/1998,19989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Tätlicher angriff auf Lehrkräfte und Mitschüler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2923 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 876
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96

    Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf

    Auszug aus VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Fehlt es mithin lediglich an der förmlichen Kundgabe, nicht aber an der Willensbetätigung als solcher, war die Leiterin der S.-Schule durchaus ermächtigt, bei entsprechendem Bedarf die notwendige Maßnahme zu ergreifen (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. Februar 1996 2 B 10106/96.OVG , NJW 1996, 1690).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seines Bescheides Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruches wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 25. März 1986 1 B 14/86 , NVwZ 1987, 240).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.1996 - 2 M 94/96

    Klassenfahrt; Klassenfahrtausschluß; Verwaltungsakt; Pädagogische Maßnahmen;

    Auszug aus VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Bei ihr handelt es sich um eine einschneidende Disziplinarmaßnahme, die nicht ausschließlich der inneren Ordnung des Schulbetriebs dient, sondern in die Freiheitssphäre des Schülers in rechtsrelevanter Weise eingreift (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 4. März 1993 2 B 10416/93.OVG ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 21. September 1996 2 M 94/96 , NJW 1997, 1721 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1993 - 2 B 10416/93

    Überweisung eines Schülers; Parallelklasse im Schuljahr; Erzieherische

    Auszug aus VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Bei ihr handelt es sich um eine einschneidende Disziplinarmaßnahme, die nicht ausschließlich der inneren Ordnung des Schulbetriebs dient, sondern in die Freiheitssphäre des Schülers in rechtsrelevanter Weise eingreift (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 4. März 1993 2 B 10416/93.OVG ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 21. September 1996 2 M 94/96 , NJW 1997, 1721 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.12.1992 - 7 CS 92.3507
    Auszug aus VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Pädagogische Wertungen einer schulischen Situation durch das zuständige Organ der Schule (hier: Gesamtkonferenz) sind aber als solche ebenso wie zum Beispiel pädagogische Werturteile im Prüfungsrecht einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (so auch: BayVGH, Beschluß vom 30. Dezember 1992 7 CS 92.3507 , BayVBl. 1993, 599).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1971 - IV 756/71
    Auszug aus VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Die vom Antragsteller begangenen Verstöße wiegen nämlich so schwer, daß die Gesamtkonferenz zu Recht davon abgesehen hat, sie lediglich mit den in § 84 Abs. 1 SSchul0 vorgesehenen Maßnahmen zu sanktionieren; sie erfordern vielmehr den Schulausschluß als einschneidenste schulordnungsrechtliche Maßnahme, wobei unter Beachtung von erzieherischen Erwägungen sowie unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten darüber zu befinden ist, ob lediglich ein befristeter oder ein dauernder Schulausschluß in Betracht kommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. Februar 1996, a.a.0.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 1971 IV 756/71 , SPE NF 4, 924, Nr. 9; OVG Lüneburg, Beschluß vom 15. Mai 1972 V OVG B 20/72 , SPE NF 4, 924, Nr. 10).
  • VG Freiburg, 11.09.2003 - 2 K 1642/03

    Gewalt gegenüber einem Lehrer rechtfertigt den Schulausschluss

    Sie begründen eine erhebliche Störung des Unterrichtsbetriebs (VG Mainz, Beschluss vom 06.04.1998 - 7 L 613/98.MZ -, NVwZ 1998, 876 ).
  • OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04

    Entlassung eines Schülers von der Schule wegen des Zusammenschlagens eines Jungen

    Als Fälle, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind in der Rechtsprechung bisher körperliche Angriffe gegen Lehrkräfte anerkannt (VG Mainz, Beschluss vom 6. April 1998 - 7 L 613.98.MZ - NVwZ 1998, 876 [877]; VGH BW, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 9 S 2277.03 - NJW 2004, 89 [90]), weil dadurch deren erforderliche Autorität in unerträglicher Weise untergraben und damit der Erziehungsauftrag der Schule in Frage gestellt wird.
  • VG Chemnitz, 06.07.2006 - 2 K 742/06

    Rechtliche Voraussetzungen eines vorübergehenden Ausschlusses vom Unterricht und

    Diese vorwiegend nach pädagogischen Gesichtspunkten vorzunehmende Beurteilung der Person und des Verhaltens des betreffenden Schülers entzieht sich einer vollständigen Erfassung nach rein rechtlichen Kriterien und bedingt daher sachnotwendig ein pädagogisches Werturteil der zuständigen Organe (hier Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz), das als solches einer Kontrolle im Widerspruchsverfahren durch das Regionalschulamt, dem selbst eine pädagogische Einschätzungsprärogative nicht zukommt (vgl. VG Chemnitz, Beschl. v. 20.10.2005 - 2 K 1181/05 -), entzogen ist (vgl. zur gerichtlichen Kontrolldichte VGH München, Beschl. vom 30.12.1992 - 7 CS 92.3507 -, BayVBl. 1993, 599; VG Mainz, Beschl. vom 06.04.1998 - 7 L 613/98.MZ -, NVwZ 1998, 876 f.).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 03.07.1997 - 5 E 2118/94 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25083
VG Darmstadt, 03.07.1997 - 5 E 2118/94 (4) (https://dejure.org/1997,25083)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.1997 - 5 E 2118/94 (4) (https://dejure.org/1997,25083)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 5 E 2118/94 (4) (https://dejure.org/1997,25083)
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Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 876 (Ls.)
 
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